into' s Kleingedrucktes

Anmeldung
Eine unverbindliche Anmeldung erfolgt online oder durch Zusendung des ausgefüllten online Anmeldeformulars. Mit der unverbindlichen Anmeldung bietet into dem Teilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages an, der postalisch zugesendet wird. Gegenstand des mit into Schüleraustausch GmbH, zu schließenden Vertrages sind sowohl Reise als auch Vermittlungsleistungen mit dem Zweck, den Teilnehmer in dem jeweils von ihm gewählten Programm sowie den von ihm gewählten Zusatzleistungen einzusetzen. Soweit zwischen dem Teilnehmer und into im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ergeben sich Inhalt und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Programms. Die Teilnahmebestätigung in Verbindung mit der Buchung ist maßgebend für die Leistung. Nachdem der Teilnehmer die Vereinbarung unterschrieben an uns zurück sendet, lassen wir dem Teilnehmer Rechnung sowie einen Sicherungsschein nach § 651k, Abs. 3 BGB zukommen.

Leistungen
Die Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Zielland und werden bei Anmeldung bestätigt.

Zahlung
Die Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach  Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Restzahlung in Höhe von 90% ist vier Wochen vor der Abreise zu leisten. Geht die Restzahlung nicht fristgerecht ein, ist into zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wäre der Abschluss eines neuen Vertrages mit dem Teilnehmer möglich, der jedoch Mehrkosten für Flugpreise und ggflls. weitere Leistungen beinhalten würde. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises vor Reisebeginn besteht kein Anspruch auf unsere weiteren vertraglichen Leistungen, es sei denn, es bestünden zu diesem Zeitpunkt Reisemängel oder wir wären zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht in der Lage.

Preisänderungen
Wir behalten uns vor, den im Vertrag vereinbarten Preis im Falle von Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen nach Vertragsabschluss, wie z.B. Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge, zu erhöhen. Kosten für vom Teilnehmer verursachte Umbuchungen der Beförderungsträger muss der Teilnehmer selbst tragen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Teilnehmer berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Preiserhöhung into gegenüber geltend zu machen.
Da wir die Preise laufend den aktuellen Kosten oder Zusatzkosten der Fluggesellschaften und/oder anderer Leistungsträger angleichen, erhält der Teilnehmer in der Regel bereits einen Endpreis der sich nicht mehr ändert.

Rücktritt
Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch, dies in Schriftform zu tun.
Dabei fallen folgende Rücktrittsgebühren an:

Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, im Streitfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

Nimmt der Teilnehmer nach Reisebeginn einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns bemühen bei den Leistungsträgern eine Erstattung von ersparten Aufwendungen zurück zu erhalten. Weitergehende Kostenerstattung bei Rücktritt nach Reisebeginn ist ausgeschlossen. into ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Teilnehmer trotz vorheriger Abmahnung sich in erheblicher Weise nicht an die Vertragspflichten hält. Etwaige Mehrkosten in Zusammenhang mit einer vorzeitigen Rückreise aufgrund der Kündigung durch into hat der Teilnehmer zu tragen. into ist jedoch verpflichtet, dem Teilnehmer ersparte Aufwendungen, einschließlich etwaiger Erstattungen durch Leistungsträger zu erstatten. Verschiebt sich der Abreisetermin auf Begehren des Teilnehmers, so schuldet dieser alle zusätzlich anfallenden Kosten für die Umbuchung.

Haftung
Eventuelle Mängel sind vom Teilnehmer unverzüglich beim örtlichen Vertreter des Leistungsträgers anzuzeigen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Die Mängelanzeige kann auch über into erfolgen. Unabhängig von dem Abhilfeverlangen vor Ort sind etwaige Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der Rückkehr nach Deutschland ausschließlich bei into geltend zu machen. Danach entfallen die Gewährleistungsansprüche, es sei denn Teilnehmer kann einen wichtigen Grund nachweisen, warum er diese Frist hat verstreichen lassen. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Lebensumstände in Afrika, Indien, Südamerika erheblich von denen in Deutschland abweichen und teilweise nur sehr dürftig sein können  Dem Teilnehmer ist außerdem bekannt, dass in diesen Ländern mit einer allgemein gespannten Sicherheitslage, häufig auch mit erhöhter Kriminalität gerechnet werden muss. Wir weisen grundsätzlich darauf hin, sich jeweils immer vor Antritt der Reise über die  Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de auf dem Laufenden zu halten; des Weiteren, sich  vor Ort jederzeit umsichtig zu verhalten, und sich an die Sicherheitsanforderungen im Zielland anzupassen. Unsere vertragliche Haftung für Schäden des Teilnehmers, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises begrenzt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch into herbeigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit into für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind. Leistungsänderungen oder -abweichungen die nach Vertragsabschluß notwendig werden und deren Ursächlichkeit nicht bei into liegt, sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur gestattet, insofern sie nicht erheblich sind und die Gesamtheit der Leistungen nicht beinträchtigen. into ist verpflichtet, den Teilnehmer über solche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren. Alle gesetzlichen Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere solche wegen Mängeln der Reiseleistung, bleiben dabei unberührt.

Persönliche Voraussetzungen sowie  Mitwirkungspflicht
Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er die persönlichen  und aufenthaltsrechtlichen, (Visum) Voraussetzungen für die Teilnahme an dem gewählten Programm erfüllt. Der Teilnehmer muss während des Aufenthaltes über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Eine solche Versicherung kann über into gebucht werden. Der Teilnehmer ist ab Zustandekommen des Vertrages und bis zum Reiseende verpflichtet, uns sämtliche, für das Vertragsverhältnis relevanten Informationen in Schriftform, (Brief, Fax, E-Mail) mitzuteilen. Bei der Beantragung des für den Aufenthalt im Gastland erforderlichen Visums werden wir den Teilnehmer nach besten Kräften beraten, eine Gewähr für die Erteilung des Visums übernimmt into jedoch nicht. Es obliegt dem Teilnehmer, über die von into geschuldeten Leistungen hinaus den Aufenthalt in eigener Verantwortung, Initiative und eigenem Bemühen zu gestalten. Im Rahmen des Programms "Volunteer Experience" bemühen wir uns nach besten Kräften, Arbeitsplätze  und  Unterkünfte zu vermitteln, können jedoch für einen bestimmten Vermittlungserfolg keine Gewähr übernehmen.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Teilnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte es wider Erwarten zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist der Gerichtsstand Köln.

into Schüleraustausch GmbH,
Ostlandstrasse 14, 50858 Köln
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